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Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertrag und AGB für system- und lösungsorientertes Coaching durch metaphoros. coaching für bildungs- und kulturakteur:innen 

§ 1 Anwendungsbereich der AGB 

a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Thanassis Kalaitzis (nachfolgend „Coach“ genannt) und den Klient:innen als Coachingvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Klient:innen das generelle Angebot des Coachs durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an den Coach zum Zwecke des Coachings wendet.

c) Der Coach ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coachs für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrags 

Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber den Klient:innen in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung des system- und lösungsorientierten Coachings anwendet. Dabei werden häufig auch Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

§ 3 Mitwirkung der Klient:innen 

a) Zu einer aktiven Mitwirkung sind die Klient:innen nicht verpflichtet. Der Coach ist jedoch berechtigt, das Coaching abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn Klient:innen Beratungsinhalte ablehnen, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.

b) Die Klient:innen erkennen an, dass sie während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich sind für ihre körperliche und geistige Gesundheit.

c) Die Klient:innen erkennen an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Coachings von ihnen durchgeführt werden, nur in deren eigenen Verantwortungsbereich liegen.

§ 4 Honorierung 

a) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Das Honorar für die Leistung wird individuell zwischen Coach und Klient:innen vereinbart und mittels eines Angebots schriftlich verhandelt. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht.

b) Die Honorare sind jeweils nach jeder Beratung bzw. Coaching von den Klient:innen bar oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Die Klient:innen erhalten eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

c) Sollte ein fest vereinbarter Termin nicht in Anspruch genommen werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % der Gesamtgebühr zu begleichen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurde oder die Klient:innen (z.B. durch Erkrankung oder Unfall) nachweislich am Erscheinen gehindert waren. 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte 

a) Soweit die Klient:innen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte haben oder zu haben glauben, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Coach kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

b) Der Coach erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine Auskünfte. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhalten ausschließlich die Klient:innen. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 Vertraulichkeit des Coaching 

a) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der festgelegten Beratung bzw. des Coachings zu verwenden.

b) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.

c) Der Coach behandelt Klient:innendaten vertraulich und erteilt bezüglich des Coachings und der persönlichen Verhältnisse von Klient:innen keine Auskünfte an Dritte, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Klient:innen vor. 

d) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte oder elektronische Klient:innendatei). Den Klient:innen steht eine Einsicht in die Handakte oder elektronische Klient:innendatei jederzeit zu; sie können die Herausgabe dieser Handakte aber nicht verlangen. Die Klient:innen stimmen der elektronischen Verarbeitung ihrer Daten zu.

§ 7 Rechnungsstellung 

Die Rechnungen, die die Klient:innen nach § 4 Absatz 2 erhalten, enthalten grundsätzlich folgende Angaben: Vollständiger Name und Anschrift des Coachs, vollständiger Name und Anschrift der Klient:innen, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang des Coachings, Höhe des Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.

§ 8 Kündigung 

a) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden. 

b) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 § 9 Rückforderungen 

a) Bei Austritt aus dem Vertrag, kann von den Klient:innen kein Recht abgeleitet werden, gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).

b) Von Klient:innen unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

§ 10 Datenschutz / Verschwiegenheit 

a) Der Coach ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.

b) Der Coach ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über Klient:innen an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder der Coach wurde von seiner vertraglichen Schweigepflicht entbunden.

c) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings zu verwenden.

d) Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.

e) Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. 

f) Es gilt die Datenschutzerklärung: https://www.metaphoros.coach/datenschutz/ 

§ 11 Meinungsverschiedenheiten 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen

§ 12 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.